Mit Vermietern unter einem Dach

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Es gibt eine ungeschriebene Regel: Wohne niemals mit Deinen Vermietern unter einem Dach. Leider ist die Einhaltung dieser Regel nicht immer ganz einfach, besonders in der ländlichen Provinz. Dort gibt es wenige Wohnungsgesellschaften und deshalb wird oft privat vermietet. Das sind dann die berühmten Einliegerwohnungen. Und wenn die Hausherren schon nicht im gleichen Gebäude residieren, dann meistens in der unmittelbaren Nachbarschaft. Selbstverständlich mit uneingeschränktem Blickfeld auf ihre stolze Altersvorsorge. Für einen satten Quadratmeterpreis werden Objekte auf Zeit abgetreten, weiterhin aber als Eigentum mit grenzenlosen Zutrittsrechten ansehen. Und wie so oft: Der anfangs so offene, verständnisvolle, tolerante und freundliche Vermieter, entpuppt sich schnell als kontrollsüchtige Nervensäge. Unter dem Deckmantel eines familiären und harmonischen Zusammenwohnens findet eine ständige Beobachtung statt. Wie oft wäscht der Mieter, wie oft bekommt er Besuch, wann ist er zu Hause, verstopft er die Mülltonnen? Die Checkliste dürfte in der Regel den Umfang eines Stasi-Protokolls haben. Zudem werden Hausregeln eingeführt, die weder Sinn machen noch den üblichen Gegebenheiten, geschweige denn dem Mietrecht entsprechen. Diese Regeln finden sich vorwiegend handgeschrieben irgendwo im Hausflur wieder. Manchmal werden auch schriftliche Hinweise auf angebliches Fehlverhalten in den Briefkasten des Mieters geworfen. Es folgen permanente Belehrungen und Maßregelungen seitens des Vermieters. Am liebsten sehen es die Wohnungseigentümer, wenn der Mieter ihnen stets als dankbarer Bittsteller gegenüber tritt und bettelnd zu Kreuze kriecht. Er soll dankbar dafür sein, dass er in einen solch tollen Wohnkomplex überhaupt hausen darf (auch wenn es das letzte Loch ist). Gerne wird dabei vergessen, dass dies oft nur gegen eine unverschämt hohe Nutzungsgebühr geschieht. Etwaige Reklamationen bei Mängeln im Hause wird sofort als persönlicher Angriff gewertet. An auftretenden Defekten im Hause sind natürlich die Mieter schuld, das war alles unsachgemäße Behandlung. Plötzlich ein Haarriss in der Scheibe des Einganges. "Das muss wohl bei Ihren Einzug passiert sein". Ein Gegenstand in der Garage fällt um..."Das waren wohl Ihre Katzen". Wehrt sich der Mieter, flattert schnell die Kündigung ins Haus. Die anschließende Niederlage vor Gericht kann der Vermieter nur schwer ertragen. Die ganze Welt hat sich gegen ihn verschworen. Oft wird der Hausherr von starken Verlustängsten getrieben. Seine vom Munde abgesparte Altersvorsorge könnte ja in Mitleidenschaft gezogen werden. Die permanente Bedrohung durch Mietnomaden - zwischen Angst und Phobie sind die Übergänge fließend. Der gemeine Vermieter ist männlich, ende 50, verheiratet und hat in seiner Ehe nicht mehr viel zu melden. Pikant wird es deshalb immer dann, wenn allein stehende junge Frauen im Hause wohnen. Vorwiegend ist der Vermieter dann bei Hausmeistertätigkeiten unter diversen Fenstern zu beobachten. Der erhoffte Blick auf nackte Haut oder sogar einen spritzigen Akt, wird dann auch gerne als zusätzliche Mietzahlung betrachtet. Der finale Höhepunkt eines jeden Mietverhältnisses ist die Übergabe der Wohnung beim Auszug aus der Wohnung. Hier spielen sich hochdramatische Szenen ab, die nicht selten in theatralische Tobsuchtsanfälle seitens des Vermieters enden. Jeder Kratzer, jede Art von Abnutzung wird bemängelt und jeweils mit dem Satz "Das ziehe ich Ihnen von der Kaution ab" beendet. Es werden dem Mieter Dinge in Rechnung gestellt, die ausschließlich der Vermieter zu tragen hat. Hier werden dann gerne ganz schnell wieder eigene Gesetze geschaffen. Am Ende steht ein aufgelöster, sentimental weinerlich dreinschauender Vermieter in seinem leer geräumten Eigentum und beklagt den Niedergang der Mietgesellschaft. An dieser Stelle kann ich meine Tränen auch kaum noch verbergen. Leute, habt mehr Verständnis für Eure Vermieter! Aus reiner Nächstenliebe vermieten sie ihre Objekte zu einem Selbstkostenpreis und werden nur ausgenutzt. Das muss ein Ende haben!

Kommentare

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Hendrik Lorenz
4 jahre vor
Guten Tag, natürlich haben Sie recht und es gibt auch Mieter die man berechtigter Weise gerne wieder loswerden möchte. In Ihrem Fall liegt aber dann nicht die Schuld beim Mieter, sondern bei Ihnen. Wer in seinem Eigentum vermietet, trennt nun mal alle Verbrauchseinheiten. Das ist immer die gerechteste Lösung alles andere dann eher nachlässig. Auch das Beherbergen von Freunden und Verwandten ist gestattet, solange ein Zeitraum nicht überschritten wird. Das ist halt gesetzlich so geregelt. In diesem Sinne tut Ihre Vermieterin erst mal nichts gesetzeswidriges, erst wenn eine der Personen dauerhaft sesshaft wird können Sie das monieren. Alles andere ist hinzunehmen, ob es einen nun passt, man es als ungerecht empfindet oder sonst was. Und 550 Euro können viel oder wenig sein, kommt eben darauf an wo man vermietet.
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A. Pehlke
4 jahre vor
Ich bin Vermieter in genau dieser Situation.

Ich habe eine Wasseruhr und einen Gaszähler für das ganze Haus.

Der Mietvertrag gilt für eine Person.

Jetzt hat diese Person aber dauerhaft ständigen Besuch der gerne badet und auch übernachtet.

Mal die eine Freundin für zwei Wochen dann im Abklatsch die Mutter für 3 Tage und dann der Freund.

Sie ist nie alleine.

Sie beherbergt ständig zwei oder sogar 3 Personen.

Wasser geht durch die Köpfe und Gas durch die Qm.

Ich fühle mich ausgenutzt. In Zwei Wochen haben wir 4000l Wasser für angebliche 3 Personen verbraucht.

Ich habe mehrfach versucht zu erklären was nicht möglich ist. Sie ist in der Ausbildung und verdient nicht viel, da bin ich ihr auch noch vom Preis entgegengekommen.

550€ warm für 54qm sanierte Wohnung mit Einbauküche.

Also ich bin der Meinung schwarze Schafe gibt es überall.
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